Deutsche BKK
Gesetzliche Krankenversicherung
Auslandsschutzimpfungen die die Deutsche BKK erstattet:
Malariavorbeugung (Prophylaxe)
Ihre Krankenkasse erstattet keine Kosten der Malariaprophylaxe.
Welche Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse?
Die Versicherten der Deutschen BKK erhalten auch Schutzimpfungen, die wegen eines durch einen nicht beruflich bedingten Auslandsaufenthalt erhöhten Gesundheitsrisikos indiziert sind und von der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut empfohlen werden (§12 c Satzung). Die anfallenden Kosten werden erstattet, abzüglich Zuzahlungen (10% mind. 5 Euro, maxim. 10 Euro je Impfstoff)
Bei berufsbedingten Auslandsreisen erstattet die Krankenversicherung die Kosten nicht. In dem Fall muss der Arbeitgeber diese tragen.
Bonusprogramm für Impfungen
Im Rahmen des Bonusprogramms für gesundheitsbewusstes Verhalten ist der vollständige Impfstatus (Standardimpfungen) ein erforderliches Kriterium. Ist dieses sowie weitere Kriterien (Krebsvorsorge, Zahnvorsorge, BMI im Normbereich, Nichtrauchen, Sport) erfüllt, erhält das Mitglied eine GesundheitsPrämie von 100 € p.a., mitversicherte Familienangehörige 30 € p.a.
Kostenerstattungsverfahren
Die Kosten werden über das Kostenerstattungsverfahren abgerechnet. Als Versicherter müssen Sie zunächst beim Arzt die Kosten für den Impfstoff und die ärztliche Leistung bezahlen. Die Rechnung des Arztes reichen Sie dann bei Ihrer Krankenversicherung ein, die Ihnen die Kosten erstattet. Wie hoch die Erstattung ist, finden Sie unter: Welche Kosten übernimmt Ihre Krankenversicherung?
In wenigen Gebieten in Deutschland reicht auch Ihre Krankenversichertenkarte aus. Bitte sprechen Sie Ihren Arzt an, ob in Ihrer Region ein Vertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und Ihrer Krankenversicherung besteht und Sie dadurch nicht in Vorleistung treten müssen.
Tipps
Ihre Krankenversicherung erstattet eine Impfung nicht!
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Krankenversicherung auf und fragen nach, welche Möglichkeiten es gibt, dass die Impfung doch erstattet wird. Wenn Sie keinen Ansprechpartner vor Ort haben, dann schreiben Sie Ihrer Krankenversicherung.
Es geht um Ihre Gesundheit! Auch wenn Ihre Krankenversicherung eine Impfung nicht erstattet, aber Ihr Arzt die Impfung empfiehlt, sollten Sie sich impfen lassen.
Impfungen bei Reisen in Deutschland?
Reisen innerhalb von Deutschland sind keine Auslandsreisen. Impfungen wie z. B. gegen die FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) durch Zeckenstich werden jedoch erstattet, wenn Sie in Deutschland eine Reise in ein Endemiegebiet (betroffenes Gebiet) unternehmen. Dies sind z.B. Bayern, Baden Württemberg und Sachsen.
Impfschutz überprüfen!
Wie lange ist es her, dass Sie gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie oder Pertussis (Keuchhusten) geimpft wurden? Sind Sie älter als 60 Jahre?
Auch unabhängig von Urlaubsreisen sollten Sie Ihren Impfschutz überprüfen lassen. Gerade die Auffrischimpfungen sollte jeder haben. Fragen Sie Ihren Arzt!
Kontakt
Ansprechpartner für Impfungen
Servicecenter
Telefon: 01802 / 180865
* 6 Cent pro Anruf aus dem Festnetz von T-Home
info@deutschebkk.de
Hauptverwaltung
Deutsche BKK
Willy-Brandt-Platz 8
38439 Wolfsburg
Telefon: 01802 / 180865
* 6 Cent pro Anruf aus dem Festnetz von T-Home
Fax: 01802 / 489255
* 6 Cent pro Anruf aus dem Festnetz von T-Home
eMail: info@deutschebkk.de
Web: http://www.deutschebkk.de