BKK Faber-Castell & Partner
Gesetzliche Krankenversicherung
Auslandsschutzimpfungen die die BKK Faber-Castell & Partner erstattet:
Malariavorbeugung (Prophylaxe)
Ihre Krankenkasse erstattet die Kosten der Malariaprophylaxe.
Meningokokken B, Zoster
Die Impfung gegen Meningokokken des Serotyps B (Men B) und die Impfung gegen Zoster (Gürtelrose) sind nicht primär reisemedizinisch zu begründen. Reisen erhöhen sogar in vielen Fällen die Infektionsgefahr gerade mit Nicht-B-Meningokokken deutlich. Der Zoster ist vor allem mit dem Alter und mit Immunsuppression als Risikofaktoren assoziiert und keine gehäuft auf Reisen auftretende Erkrankung.
Welche Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse?
Die BKK Faber-Castell & Partner übernimmt die Kosten für für Schutzimpfungen im Zusammenhang mit einer privaten Auslandsreise. Die Kosten werden bei Inanspruchnahme eines Vertragsarztes oder des Gesundheitsamtes übernommen. Voraussetzung sind die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes. Auf den Rechnungsunterlagen ist das private Reiseziel zu vermerken. Die Kosten werden höchstens in Höhe des Betrages, der bei vertragsärztlicher Behandlung entstanden wäre, erstattet. Voraussetzung ist die Vorlage einer ärztlichen Rechnung, oder einer ärztlichen Verordnung inkl. Apothekenrechnung.
Bei berufsbedingten Auslandsreisen erstattet die Krankenversicherung die Kosten nicht. In dem Fall muss der Arbeitgeber diese tragen.
Bonusprogramm für Impfungen
Impfungen werden nicht bonifiziert.
Kostenerstattungsverfahren
Die Kosten werden über das Kostenerstattungsverfahren abgerechnet. Als Versicherter müssen Sie zunächst beim Arzt die Kosten für den Impfstoff und die ärztliche Leistung bezahlen. Die Rechnung des Arztes reichen Sie dann bei Ihrer Krankenversicherung ein, die Ihnen die Kosten erstattet. Wie hoch die Erstattung ist, finden Sie unter: Welche Kosten übernimmt Ihre Krankenversicherung?
In wenigen Gebieten in Deutschland reicht auch Ihre Krankenversichertenkarte aus. Bitte sprechen Sie Ihren Arzt an, ob in Ihrer Region ein Vertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und Ihrer Krankenversicherung besteht und Sie dadurch nicht in Vorleistung treten müssen.
Tipps
Impfungen bei Reisen in Deutschland?
Reisen innerhalb von Deutschland sind keine Auslandsreisen. Impfungen wie z. B. gegen die FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) durch Zeckenstich werden jedoch erstattet, wenn Sie in Deutschland eine Reise in ein Endemiegebiet (betroffenes Gebiet) unternehmen. Dies sind z.B. Bayern, Baden Württemberg und Sachsen.
Impfschutz überprüfen!
Wie lange ist es her, dass Sie gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie oder Pertussis (Keuchhusten) geimpft wurden? Sind Sie älter als 60 Jahre?
Auch unabhängig von Urlaubsreisen sollten Sie Ihren Impfschutz überprüfen lassen. Gerade die Auffrischimpfungen sollte jeder haben. Fragen Sie Ihren Arzt!
Kontakt
Ansprechpartner für Impfungen
Kontaktformular auf der Webseite
Hauptverwaltung
BKK Faber-Castell & Partner
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94209 Regen
Telefon: 09921 / 9602-0
Fax: 09921 / 9602-19
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