BKK evm
Gesetzliche Krankenversicherung
Auslandsschutzimpfungen die die BKK evm erstattet:
Malariavorbeugung (Prophylaxe)
Ihre Krankenkasse erstattet keine Kosten der Malariaprophylaxe.
Welche Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse?
Bonusprogramm für Impfungen
Impfungen werden nicht bonifiziert.
Kostenerstattungsverfahren
Tipps
Ihre Krankenversicherung erstattet keine Impfungen!
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Krankenversicherung auf und fragen nach, welche Möglichkeiten es gibt, dass die Impfung doch erstattet wird. Wenn Sie keinen Ansprechpartner vor Ort haben, dann schreiben Sie Ihrer Krankenversicherung.
Es geht um Ihre Gesundheit! Auch wenn Ihre Krankenversicherung eine Impfung nicht erstattet, aber Ihr Arzt die Impfung empfiehlt, sollten Sie sich impfen lassen.
Impfungen bei Reisen in Deutschland?
Reisen innerhalb von Deutschland sind keine Auslandsreisen. Impfungen wie z. B. gegen die FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) durch Zeckenstich werden jedoch erstattet, wenn Sie in Deutschland eine Reise in ein Endemiegebiet (betroffenes Gebiet) unternehmen. Dies sind z.B. Bayern, Baden Württemberg und Sachsen.
Impfschutz überprüfen!
Wie lange ist es her, dass Sie gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie oder Pertussis (Keuchhusten) geimpft wurden? Sind Sie älter als 60 Jahre?
Auch unabhängig von Urlaubsreisen sollten Sie Ihren Impfschutz überprüfen lassen. Gerade die Auffrischimpfungen sollte jeder haben. Fragen Sie Ihren Arzt!
Kontakt
Ansprechpartner für Impfungen
Servicecenter
Telefon: 0261402 / 11111
Hauptverwaltung
BKK evm
Schützenstr. 80-82
56068 Koblenz
Telefon: 0261 / 402-71313
Fax: 0261 / 402-71822
eMail: info@bkk-evm.de
Web: http://www.bkk-evm.de