AOK Baden-Württemberg
Gesetzliche Krankenversicherung
Auslandsschutzimpfungen die die AOK Baden-Württemberg erstattet:
Malariavorbeugung (Prophylaxe)
Malaria-Prophylaxe, sofern diese von zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Ärzten erbracht oder verordnet werden und nicht eine Leistungspflicht nach § 20i Abs. 1 SGB V besteht.
Welche Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse?
Die AOK übernimmt die Kosten für Reiseschutzmaßnahmen gegen übertragbare Krankheiten, die wegen eines durch einen privaten Auslandsaufenthalt erhöhten Gesundheitsrisikos indiziert und von der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut empfohlen sind, die Kosten der Impfung gegen Japanische Enzephalitis und der Malaria-Prophylaxe, sofern diese von zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Ärzten erbracht oder verordnet werden und nicht eine Leistungspflicht nach § 20i Abs. 1 SGB V besteht. - 37 - Die Erstattungshöhe beträgt höchstens 200 Euro je Kalenderjahr. Zur Erstattung sind personifizierte Rechnungen sowie Verordnungen von Vertragsärzten vorzulegen.
Bei berufsbedingten Auslandsreisen erstattet die Krankenversicherung die Kosten nicht. In dem Fall muss der Arbeitgeber diese tragen.
Bonusprogramm für Impfungen
Die für das Inland von der STIKO empfohlenen Schutzimpfungen werden bonifiziert. Name des Bonusprogrammes: 1) ProFit und 2) AOK-Aktiv BonusTarif Die Höhe des Bonus beträgt: 1) nach Punkten 2) je Impfung 20 Euro.
Kostenerstattungsverfahren
Die Kosten werden über das Kostenerstattungsverfahren abgerechnet. Als Versicherter müssen Sie zunächst beim Arzt die Kosten für den Impfstoff und die ärztliche Leistung bezahlen. Die Rechnung des Arztes reichen Sie dann bei Ihrer Krankenversicherung ein, die Ihnen die Kosten erstattet. Wie hoch die Erstattung ist, finden Sie unter: Welche Kosten übernimmt Ihre Krankenversicherung?
In wenigen Gebieten in Deutschland reicht auch Ihre Krankenversichertenkarte aus. Bitte sprechen Sie Ihren Arzt an, ob in Ihrer Region ein Vertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und Ihrer Krankenversicherung besteht und Sie dadurch nicht in Vorleistung treten müssen.
Tipps
Ihre Krankenversicherung erstattet eine Impfung nicht!
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Krankenversicherung auf und fragen nach, welche Möglichkeiten es gibt, dass die Impfung doch erstattet wird. Wenn Sie keinen Ansprechpartner vor Ort haben, dann schreiben Sie Ihrer Krankenversicherung.
Es geht um Ihre Gesundheit! Auch wenn Ihre Krankenversicherung eine Impfung nicht erstattet, aber Ihr Arzt die Impfung empfiehlt, sollten Sie sich impfen lassen.
Impfungen bei Reisen in Deutschland?
Reisen innerhalb von Deutschland sind keine Auslandsreisen. Impfungen wie z. B. gegen die FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) durch Zeckenstich werden jedoch erstattet, wenn Sie in Deutschland eine Reise in ein Endemiegebiet (betroffenes Gebiet) unternehmen. Dies sind z.B. Bayern, Baden Württemberg und Sachsen.
Impfschutz überprüfen!
Wie lange ist es her, dass Sie gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie oder Pertussis (Keuchhusten) geimpft wurden? Sind Sie älter als 60 Jahre?
Auch unabhängig von Urlaubsreisen sollten Sie Ihren Impfschutz überprüfen lassen. Gerade die Auffrischimpfungen sollte jeder haben. Fragen Sie Ihren Arzt!
Kontakt
Ansprechpartner für Impfungen
Kunden Center in Baden-Württemberg
Telefon: 0800 / 2652965
* kostenlos
service@bw.aok.de
Hauptverwaltung
AOK Baden-Württemberg
Presselstraße 19
70191 Stuttgart
Telefon: 0711 / 2593-0
Fax: 0711 / 2593-300
eMail: info@bw.aok.de
Web: http://www.aok.de/baden-wuerttemberg