actimonda krankenkasse
Gesetzliche Krankenversicherung
Auslandsschutzimpfungen die die actimonda krankenkasse erstattet:
Malariavorbeugung (Prophylaxe)
Ihre Krankenkasse erstattet keine Kosten der Malariaprophylaxe.
Welche Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse?
Es werden 100% der Kosten für den Impfstoff und die ärztliche Leistung erstattet.
Bei berufsbedingten Auslandsreisen erstattet die Krankenversicherung die Kosten nicht. In dem Fall muss der Arbeitgeber diese tragen.
Bonusprogramm für Impfungen
Im Rahmen des Bonusprogrammes "actimonda Bonusprogramm" werden bei einem vollständigen Impfschutz 40 Euro bonifiziert.
Kostenerstattungsverfahren
Tipps
Ihre Krankenversicherung erstattet keine Impfungen!
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Krankenversicherung auf und fragen nach, welche Möglichkeiten es gibt, dass die Impfung doch erstattet wird. Wenn Sie keinen Ansprechpartner vor Ort haben, dann schreiben Sie Ihrer Krankenversicherung.
Es geht um Ihre Gesundheit! Auch wenn Ihre Krankenversicherung eine Impfung nicht erstattet, aber Ihr Arzt die Impfung empfiehlt, sollten Sie sich impfen lassen.
Impfungen bei Reisen in Deutschland?
Reisen innerhalb von Deutschland sind keine Auslandsreisen. Impfungen wie z. B. gegen die FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) durch Zeckenstich werden jedoch erstattet, wenn Sie in Deutschland eine Reise in ein Endemiegebiet (betroffenes Gebiet) unternehmen. Dies sind z.B. Bayern, Baden Württemberg und Sachsen.
Impfschutz überprüfen!
Wie lange ist es her, dass Sie gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie oder Pertussis (Keuchhusten) geimpft wurden? Sind Sie älter als 60 Jahre?
Auch unabhängig von Urlaubsreisen sollten Sie Ihren Impfschutz überprüfen lassen. Gerade die Auffrischimpfungen sollte jeder haben. Fragen Sie Ihren Arzt!
Kontakt
Ansprechpartner für Impfungen
Hauptverwaltung
actimonda krankenkasse
Hüttenstr. 1
52068 Aachen
Telefon: 0241 / 90066-0
Fax: 0241 / 90066-9100
eMail: info@actimonda.de
Web: https://www.actimonda.de/