Continentale BKK
Gesetzliche Krankenversicherung
Auslandsschutzimpfungen die die Continentale BKK erstattet:
Malariavorbeugung (Prophylaxe)
Ihre Krankenkasse erstattet die Kosten der Malariaprophylaxe.
Meningokokken B, Zoster
Die Impfung gegen Meningokokken des Serotyps B (Men B) und die Impfung gegen Zoster (Gürtelrose) sind nicht primär reisemedizinisch zu begründen. Reisen erhöhen sogar in vielen Fällen die Infektionsgefahr gerade mit Nicht-B-Meningokokken deutlich. Der Zoster ist vor allem mit dem Alter und mit Immunsuppression als Risikofaktoren assoziiert und keine gehäuft auf Reisen auftretende Erkrankung.
Welche Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse?
Die Betriebskrankenkasse gewährt höchstens zwei verschiedenartige Impfungen pro Jahr gegen: Grippeschutzimpfung (saisonal), Cholera, FSME Zecken-Hirnhautentzündung, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Poliomyelitis (Kinderlähmung), Tollwut, Typhus, Zoster und HPV außerhalb der STIKO empfehlung (auch für Jungen). Die ärztliche Leistung wird auch zu 100% übernommen für zwei Impfungen im Jahr.
Bei berufsbedingten Auslandsreisen erstattet die Krankenversicherung die Kosten nicht. In dem Fall muss der Arbeitgeber diese tragen.
Bonusprogramm für Impfungen
Im Rahmen des Bonusprogrammes "Gesund punkten", werden Diphterie, Polio und Tetanus mit 10 Euro pro Kalenderjahr bonifiziert.
Kostenerstattungsverfahren
Die Kosten werden über das Kostenerstattungsverfahren abgerechnet. Als Versicherter müssen Sie zunächst beim Arzt die Kosten für den Impfstoff und die ärztliche Leistung bezahlen. Die Rechnung des Arztes reichen Sie dann bei Ihrer Krankenversicherung ein, die Ihnen die Kosten erstattet. Wie hoch die Erstattung ist, finden Sie unter: Welche Kosten übernimmt Ihre Krankenversicherung?
In wenigen Gebieten in Deutschland reicht auch Ihre Krankenversichertenkarte aus. Bitte sprechen Sie Ihren Arzt an, ob in Ihrer Region ein Vertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und Ihrer Krankenversicherung besteht und Sie dadurch nicht in Vorleistung treten müssen.
Tipps
Impfungen bei Reisen in Deutschland?
Reisen innerhalb von Deutschland sind keine Auslandsreisen. Impfungen wie z. B. gegen die FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) durch Zeckenstich werden jedoch erstattet, wenn Sie in Deutschland eine Reise in ein Endemiegebiet (betroffenes Gebiet) unternehmen. Dies sind z.B. Bayern, Baden Württemberg und Sachsen.
Impfschutz überprüfen!
Wie lange ist es her, dass Sie gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie oder Pertussis (Keuchhusten) geimpft wurden? Sind Sie älter als 60 Jahre?
Auch unabhängig von Urlaubsreisen sollten Sie Ihren Impfschutz überprüfen lassen. Gerade die Auffrischimpfungen sollte jeder haben. Fragen Sie Ihren Arzt!
Kontakt
Ansprechpartner für Impfungen
Team Sonstige Leistungen
Telefon: 0800 / 6262626
* kostenlos
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Telefon: 01801 / 626262
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