AOK Bayern
Gesetzliche Krankenversicherung
Auslandsschutzimpfungen die die AOK Bayern erstattet:
Malariavorbeugung (Prophylaxe)
Ihre Krankenkasse erstattet die Kosten der Malariaprophylaxe.
Meningokokken B, Zoster
Die Impfung gegen Meningokokken des Serotyps B (Men B) und die Impfung gegen Zoster (Gürtelrose) sind nicht primär reisemedizinisch zu begründen. Reisen erhöhen sogar in vielen Fällen die Infektionsgefahr gerade mit Nicht-B-Meningokokken deutlich. Der Zoster ist vor allem mit dem Alter und mit Immunsuppression als Risikofaktoren assoziiert und keine gehäuft auf Reisen auftretende Erkrankung.
Welche Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse?
Bei FSME volle Kostenübernahme des Impfstoffes und der ärztlichen Leistung über KV-Karte. Dies gilt auch für die Impfung gegen Polio bei Reisen in Endemiegebiete. Bei den anderen Impfungen 80% bis zu 100 Euro pro Jahr für die Impfstoffkosten, keine Kostenübernahme für die ärztliche Leistung.
Bei berufsbedingten Auslandsreisen erstattet die Krankenversicherung die Kosten nicht. In dem Fall muss der Arbeitgeber diese tragen.
Bonusprogramm für Impfungen
Im "AOK-Prämienprogramm" werden die von der SI-RL empfohlenen Impfungen bonifiziert. Es gibt 100 Punkte pro Jahr für Impfungen.
Kostenerstattungsverfahren
Die Kosten werden über das Kostenerstattungsverfahren abgerechnet. Als Versicherter müssen Sie zunächst beim Arzt die Kosten für den Impfstoff und die ärztliche Leistung bezahlen. Die Rechnung des Arztes reichen Sie dann bei Ihrer Krankenversicherung ein, die Ihnen die Kosten erstattet. Wie hoch die Erstattung ist, finden Sie unter: Welche Kosten übernimmt Ihre Krankenversicherung?
In wenigen Gebieten in Deutschland reicht auch Ihre Krankenversichertenkarte aus. Bitte sprechen Sie Ihren Arzt an, ob in Ihrer Region ein Vertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und Ihrer Krankenversicherung besteht und Sie dadurch nicht in Vorleistung treten müssen.
Tipps
Ihre Krankenversicherung erstattet eine Impfung nicht!
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Krankenversicherung auf und fragen nach, welche Möglichkeiten es gibt, dass die Impfung doch erstattet wird. Wenn Sie keinen Ansprechpartner vor Ort haben, dann schreiben Sie Ihrer Krankenversicherung.
Es geht um Ihre Gesundheit! Auch wenn Ihre Krankenversicherung eine Impfung nicht erstattet, aber Ihr Arzt die Impfung empfiehlt, sollten Sie sich impfen lassen.
Impfungen bei Reisen in Deutschland?
Reisen innerhalb von Deutschland sind keine Auslandsreisen. Impfungen wie z. B. gegen die FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) durch Zeckenstich werden jedoch erstattet, wenn Sie in Deutschland eine Reise in ein Endemiegebiet (betroffenes Gebiet) unternehmen. Dies sind z.B. Bayern, Baden Württemberg und Sachsen.
Impfschutz überprüfen!
Wie lange ist es her, dass Sie gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie oder Pertussis (Keuchhusten) geimpft wurden? Sind Sie älter als 60 Jahre?
Auch unabhängig von Urlaubsreisen sollten Sie Ihren Impfschutz überprüfen lassen. Gerade die Auffrischimpfungen sollte jeder haben. Fragen Sie Ihren Arzt!
Kontakt
Ansprechpartner für Impfungen
Jede AOK-Geschäftsstelle
Telefon: 0800 / 2246465
* kostenlos
info@by.aok.de
Hauptverwaltung
AOK Bayern
Carl-Wery-Straße 28
81739 München
Telefon: 0800 / 2246465
* kostenlos
Fax: 0911 / 218-101
Web: http://www.aok.de/bayern